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Mit verschiedenen Initiativen, z. B. "Financing Sustainable Growth", "Green New Deal" und "Build Back Better" verfolgt die EU seit einigen Jahren mehrere Ziele:
Das wird mittels höherer Transparenzanforderungen bei nachhaltigkeitsrelevanten Aspekten und einem "Zusammenwachsen" von finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung umgesetzt. Damit kommt man Forderungen von Investoren, aber auch der Zivilgesellschaft nach. Nachdem schon bisher größere Unternehmen über "nichtfinanzielle Aspekte" ihrer Geschäftstätigkeit berichten mussten, wird dieser Kreis nun erweitert und die Berichtspflichten vertieft. Unternehmen mit einer Bilanzsumme >20 Mio. €, einem
Umsatz >40 Mio. € bzw. mehr als 250 Mitarbeitenden
sowie alle (auch kleinere) börsennotierte Unternehmen werden davon
Zug um Zug betroffen. Neu ist, dass diese Berichterstattung als Teil des
Lageberichts im Jahresabschluss erfolgen muss und finanzielle und nichtfinanzielle
Aspekte und Kennzahlen auf demselben Level auditiert werden müssen.
Worüber soll nun berichtet werden?
Daraus wird klar: auch Unternehmen unterhalb der "Berichtsschwelle"
müssen solche Angaben liefern, wenn ihre Kunden dies benötigen.
Der kaufmännische Geschäftsführer eines Unternehmens mit
240 Mitarbeitern sagte mir: "Wir sind zwar nicht direkt betroffen,
aber wir berichten freiwillig so sind wir für alles gerüstet." Im Rahmen einer Wesentlichkeits- und Stakeholderanalyse sind die relevanten Aspekte aus den folgenden umweltbezogenen Themenbereichen zu bestimmen:
Damit wird dem Wandel der gesellschaftlichen Anforderungen an Unternehmen Rechnung getragen. Stakeholder erwarten, dass Unternehmen ethisch verantwortungsvoll handeln und die natürlichen und gesellschaftlichen Lebensgrundlagen (die sie bei ihrer Tätigkeit nutzen) nicht verschlechtern, sondern idealerweise verbessern. Es reicht nicht mehr aus, nur Gesetze einzuhalten das ist quasi die "ethische Nulllinie". Legitimität ("licenso to operate") erfordert weit höhere Leistungen und interessenspolitischer Spielraum ("license to grow") muss verdient statt durchgesetzt werden. Den Blick zu weiten von der engen Fixierung auf Finanzkennzahlen hin zu einer umfassenden Berücksichtigung des gesellschaftlichen Umfelds und der Stakeholderinteressen ist also unumgänglich zur Zukunftssicherung für Unternehmen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dienen zur gezielten Steuerung im Unternehmensalltag, ihre Kommunikation an Stakeholder zeugt von Transparenz und Offenheit für Feedback. Dazu gehört auch eine Erklärung gemäß EU Taxonomy Artikel 8, welche der Aktivitäten des Unternehmens als taxonomiefähig und welche als taxonomiekonform einstufbar sind. Die erste Kategorisierung umfasst die Zugehörigkeit zu Sektoren, die einen Beitrag zur Erreichung der EU-Umweltziele leisten sollen. Die zweite erfordert einen Nachweis über entsprechende wesentliche Beiträge, wobei keine anderen Umweltziele negativ beeinträchtigt werden dürfen und soziale Mindeststandards eingehalten werden müssen. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung von Unternehmen haben:
Somit wird die Kapitalbeschaffung für nachhaltige Unternehmen bzw. Aktivitäten leichter und günstiger, für andere dagegen schwerer und teurer. Die höheren Transparenzanforderungen gem. CSRD bzw. ESRS sind also
als Mittel zu sehen, diese Berichterstattung einheitlich zu strukturieren
und zu verbreiten, um die nachhaltige Transformation der Wirtschaft voranzubringen.
Wie bereitet man sich am besten darauf
vor? Eine Vielzahl von Rahmenwerken wie GRI, DNK, ISO 26000, CDP, Ecovadis und weitere umfassen bereits einen Großteil der geforderten Berichtsaspekte. Die CSRD ist also nur scheinbar neu. Wir haben langjährige Erfahrungen mit den genannten Rahmenwerken und können Sie bei Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung begleiten. Mit einer aussagefähigen Berichterstattung über die Wirkungen
der Unternehmenstätigkeit auf Gesellschaft und Natur werden transparente
Rechenschaft, die angemessene Übernahme von Verantwortung und eine
zukunftsfähige Unternehmensentwicklung befördert. Seien Sie dabei aus Überzeugung! |
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