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Bereits bisher gab es die Pflicht, im Lagebericht auf Risiken nichtfinanzieller Art hinzuweisen, sofern sie für die Unternehmensentwicklung relevant sind. Neu ist nun, dass entweder in Form eines integrierten Berichts oder eines eigenständigen CSR-Berichts das Spektrum der Themen erweitert und neben Risiken auch Ergebnisse und vor allem Strategien zur Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung dargestellt werden müssen. Damit wird dem Wandel der gesellschaftlichen Erwartung an Unternehmen Rechnung getragen. In der Vergangenheit überwogen ein Neoliberalismus, repräsentiert z. B. von Milton Friedman ("The social responsibility of business is to increase its profits") sowie eine Denkrichtung, die ethische Ansprüche an Unternehmen ausschließlich über gesetzliche Rahmenbedingungen durchsetzen will. Letzterer Ansatz führt dazu, dass mancher Unternehmer meint, mit dem Einhalten von Gesetzen sei er bereits "verantwortungsvoll" genug. Doch ist das wirklich so? Zunehmend werden Ansichten hinterfragt, die den Unternehmenszweck als Gewinnmaximierung im gesetzlichen Rahmen sehen. Dazu haben eine Reihe von Ereignissen beigetragen: der offensichtliche Lobbyismus von Firmen und Verbänden zur "Aufweichung" von Gesetzesvorhaben, das gezielte Ausnutzen von Gesetzeslücken bzw. international unterschiedlicher Rahmenbedingungen zur Steuervermeidung und zum Sozialdumping, prekäre Lebensbedingungen und die Zerstörung von Ökosystemen usw. Dadurch wächst die Erwartung der Stakeholder, dass Unternehmen ethisch verantwortungsvoll handeln und die natürlichen und gesellschaftlichen Lebensgrundlagen (die sie bei ihrer Tätigkeit nutzen) nicht verschlechtern, sondern idealerweise verbessern. Die Legalität wird als Selbstverständlichkeit betrachtet Legitimität ("license to operate") erfordert weit höhere Leistungen, und interessenspolitischer Spielraum ("license to grow") muss verdient statt durchgesetzt werden. Über ihre diesbezüglichen Ansätze sollten Unternehmen ihre Stakeholder regelmäßig informieren und konsultieren. Formal werden zunächst nur größere Unternehmen ab 500 Mitarbeiter von öffentlichem Interesse (wird oft als börsennotiert interpretiert) von der CSR-Berichtspflicht betroffen sein. Indirekt gilt das freilich auch für deren Zulieferer, denn wie will ein berichtendes Unternehmen sonst seine Lieferkette darstellen oder eine CO2-Bilanz erstellen? Zulieferer müssen bereits heute meist Kodizes zur Einhaltung bestimmter Richtlinien unterzeichnen künftig wird das sicher ausgedehnt auf eine genauere Beschreibung ihrer CSR-Policies und Aktivitäten als Input für den Bericht ihrer großen Kunden. Und neben der Pflicht gibt es auch die Kür. Der kaufmännische
Geschäftsführer eines Unternehmens mit 220 Mitarbeitern sagte
mir: "Wir sind zwar nicht direkt betroffen, aber wir berichten freiwillig
so sind wir für alles gerüstet." Den Blick zu weiten von der engen Fixierung auf Finanzkennzahlen hin
zu einer umfassenden Berücksichtigung des gesellschaftlichen Umfelds
und der Stakeholderinteressen ist also unumgänglich zur Zukunftssicherung
für Unternehmen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dienen zur
gezielten Steuerung im Unternehmensalltag, ihre Kommunikation an Stakeholder
zeugt von Transparenz und Offenheit für Feedback. Hat sich ein Unternehmen zur CSR-Berichterstattung entschlossen, ergeben sich Fragen nach Struktur, Form und Umfang. Das sind individuelle Erwägungen, ausgehend von Unternehmensart, -größe, Branche und Stakeholdererwartungen es gibt keine Pauschalantwort darauf, jedoch eine Vielzahl von Rahmenwerken. RARENA hat Unternehmen bei der Erstellung von Berichten nach ISO 26000
und nach GRI unterstützt, sich mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex
beschäftigt und selbst einen Gemeinwohlbericht erstellt. Mit einer aussagefähigen Berichterstattung über die Wirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Gesellschaft und Natur werden transparente Rechenschaft, die angemessene Übernahme von Verantwortung und eine zukunftsfähige Unternehmensentwicklung befördert. Seien Sie dabei aus Überzeugung! |
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